Rheingau

Rheingau, Landstrich im [ehem.] preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden, nördlich von dem Rheingaugebirge, einem Zweig des Taunus, abgeschlossen, er herrliches 25 bis 30 km langes, ziemlich breites Tal, das sich von Biebrich bis nach Lorch erstreckt, sich namentlich durch seine trefflichen Rheingauer Weine (s. Rheinweine) auszeichnet und zum Rheingaukreis [heute Rheingau-Taunus-Kreis] des Regierungsbezirks Wiesbaden (Kreisstadt Rüdesheim) gehört. Die alte Hauptstadt war Eltville, oft Residenz der Erzbischöfe von Mainz, denen der Rheingau früher gehörte. Mit Reben bepflanzt ist eine Fläche von 3769 Hektar, die jährliche Weinproduktion beläuft sich durchschnittlich auf 85.000 hl.

Vom 11. Jahrhundert an war der ganze Rheingau auf der Landseite von dem sogen. Gebück umgeben, worunter man einen breiten Graben und ein 6 m breites, aus verschlungenen Bäumen gebildetes Verhau mit Türmen und Bollwerken verstand. Ein besonderes Haingericht wachte über Erhaltung des Gebücks, und es ware bei Todesstrafe verboten, einen heimlichen Weg durch dasselbe zu machen. Nachdem es aber Herzog Bernhard von Weimar 1631 durchbrochen und den Rheingau erobert hatte, wurde es nach und nach ausgerodet.

Bibliographie

  • Luthmer: Die Bau- und Kunstdenkmäler des Rheingaues (2. Aufl., Frankf. 1907)
  • Richter: Geschichte des Rheingaues (in der Zeitschrift »Der Rheingaukreis«, Rüdesh. 1902)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

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