Palast

Palast.

Palast (franz. Palais, ital. Palazzo), schlossartiges Wohngebäude. Das Wort Palast ist entstanden aus dem lateinischen palatium, dem Namen eines der sieben Hügel Roms, auf dem die Wohngebäude des Augustus und anderer Caesaren standen. Auf diese stattlichen Gebäude wurde der Name des Hügels übertragen, den man in der Folge allen Profangebäuden von großen Dimensionen, monumentalem Charakter und künstlerischer Ausführung, besonders den Wohnungen von Fürsten und reichen Privaten, beilegte. Im Mittelalter verstand man in den Burgen unter Palas das herrschaftliche Hauptwohngebäude (s. Burg und Pfalz). Die Palastarchitektur im modernen Sinn entwickelte sich am großartigsten in Italien zur Zeit der Renaissance. In Florenz wurden allein zwischen 1450 und 1478 nicht weniger als 30 Paläste errichtet. Bahnbrechend wirkte hier vor allen Brunelleschi (Palazzo Pitti; Weiteres vgl. Architektur, S. 721). Von Italien aus gingen die Anregungen nach den anderen Ländern, besonders nach Frankreich (Louvre), Spanien und Deutschland (Otto-Heinrichsbau des Heidelberger Schlosses, Residenzen in Landshut, München u.a.). Der typische italienische Palast besitzt eine monumental durchgebildete Fassade nach der Straße und einen reich gegliederten Hof mit Arkaden, während der französische in Hufeisenform um einen Hof gebaut ist, der nach der Straße nur durch eine Mauer mit Torbogen abgeschlossen ist. Die Hauptfassade liegt hier zuweilen auf der Gartenseite. Im allgemeinen unterscheidet man den Palast als einheitliches Ganzes von dem aus einem Komplex von Gebäuden und Höfen bestehenden Schloss. Doch schwanken die Bezeichnungen, da man z. B. von dem Palast des Louvre, aber den Schlössern in Berlin und Versailles spricht.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe