Goldgulden

Goldgulden.

Goldgulden (Gulden, Guldiner), eine nach dem Muster des Florins, aber mit fast einem Drittel Silberzusatz, in Deutschland allgemein geprägte Goldmünze. Von den Goldgulden der rheinischen Kurfürsten gingen anfangs 64 auf die kölnische Mark fein, das Stück also bis 10,1964 Mk. Wert, seit 1409 aber 72 Stück, auch wurden 4-, 2-, ½- und ¼-Goldgulden geprägt. Nach fortgesetzter Beimischung von Silber bis drei Viertel und mehr bestimmte die Reichsmünzordnung von 1559 seinen Gehalt an Gold auf 18½, an Silber auf 3⅔ und an Kupfer auf 1 5/6 Karat sowie das Gewicht auf 172 Mark = 7,0664 Mk. Mehr und mehr trat der Dukaten an seine Stelle; der zuletzt auftretende hannöversche Goldgulden nach 1749 = 7,2 Mk. enthielt mehr Gold; als Rechnungseinheit in süddeutschen Goldmünzen vor 1838 hatte der Goldgulden 3⅔ Silbergulden Wert. Anfang des 20. Jahrhunderts bezeichnet man als Goldgulden die Einheit in den österreichisch-ungarischen Acht- und Vierguldenstücken = 2,025 Mk.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Münzkunst: Herstellung von Münzen