Kartusche

Kartusche.

Im Geschützwesen heißt Kartusche (franz. gargousse, österreich. Karduse) die in einer Hülle eingeschlossene Pulverladung der Geschütze. Bei älteren Geschützen besteht die Hülle aus einem Kartuschbeutel, aus nicht nachschwelendem Stoff (Seidentuch, Etamin etc.), bei Schnellfeuergeschützen aus einer aus Messing gezogenen Kartuschhülse. Bei ersteren Kartuschen ist behufs leichter Entzündung durch die Schlagröhre vor dem Abfeuern ein Durchstechen mittels der Kartuschnadel (ein zugespitzter Stahldraht mit Holzgriff) nötig, bei letzteren enthält der Boden, wie bei Patronen, ein Zündhütchen, das durch den Schlagbolzen getroffen wird. Bei Steilfeuergeschützen sind Teilkartuschen nötig, weil die Korrektur beim Schießen auch an der Ladung bewirkt wird; bei der Fußartillerie werden diese zur Erleichterung der Bedienung in einem Netzbeutel zusammengehalten, zusammengesetzte Kartuschen. Im Gegensatz zu diesen unterscheidet man die einfachen, die mit älteren Pulversorten oder auch mit rauchlosen gefüllt sind; in letzterem Fall ist eine Beiladung von schnell entzündlichem Pulver zur Sicherheit der Entzündung nötig.

Die Abbildung zeigt Patronenmunition der Preußischen Artillerie von 1814, hier bestehend aus der Kartätsche, in einem schwarz lackierten Blechzylinder (s. Büchsenkartätsche), und dem Kartuschbeutel mit der Pulverladung. Die Patrone wird mit der Kartusche zuerst ins Rohr gestoßen.

Bibliographie

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe