Handlanger
Handlanger, Arbeiter ohne Profession, welche den Maurern die beim Bauen nötigen Materialien herbeischaffen, das Sieben des Sandes und Einmachen des Kalkes besorgen; auf 2–3 Maurer rechnet man einen Handlanger.
Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865
Handlanger, bei der Artillerie, ein Soldat, der das Metier der Geschützbedienung zwar nicht gelernt hat, aber für einfache Handreichungen beim Richten, Laden und Abfeuern des groben Geschützes herangezogen werden kann. Als solche eignen sich vorzüglich Grenadiere, Sappeure und Pioniere, die im Umgang mit Granaten und Zündungen besser geübt sind als andere Fußtruppen.