Grenzfälschung

Grenzfälschung (Terminus motus), das Vergehen desjenigen, der einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt (Grenzverrückung) oder fälschlich setzt (Grenzfälschung im engeren Sinne). Sie trug nach der Auffassung des älteren Rechts als Missachtung der die Grenze schützenden Gottheit sakralen Charakter und wurde mit den schwersten Strafen belegt. Aber schon die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (1532) sah von der peinlichen Strafe ab. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 274) wird die Grenzfälschung mit Gefängnisstrafe von einem Tag bis zu 5 Jahren bestraft, neben der auch Geldstrafe bis zu 3000 Mark erkannt werden kann. Nach österreichischem Strafrecht liegt hier das Verbrechen des Betruges vor (§ 199, lit. e des Strafgesetzbuches).

Glossar militärischer Begriffe