Gouverneur

Gouverneur (franz., spr. guwärnör), oberster Militärbefehlshaber einer großen Garnison oder Festung, mit eigenem Stab (Gouvernementsstab); dann der oberste Regierungsbeamte in einem gewissen Bezirk (Provinz, Gouvernement, Kolonie); nach § 23 der Militärstrafgerichtsordnung Bezeichnung für den ersten Kommandanten einer Festung, dem als solchen die höhere Gerichtsbarkeit zusteht. Ist dem Gouverneur nur das Militärwesen unterstellt, so heißt er Militärgouverneur, steht er aber an der Spitze der Zivilverwaltung, Zivilgouverneur; auch Amtstitel der obersten Beamten in deutschen Schutzgebieten. In Nordamerika leitet ein gewählter Gouverneur (Governor) die Verwaltung eines jeden Staates. Auch ist Gouverneur Titel des Erziehers der Kinder vornehmer Familien sowie der dem Lehrerstand angehörigen Erzieher der Zöglinge in Militärerziehungsanstalten. Vgl. Generalgouverneur.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe