Generalgouverneur

Generalgouverneur ist ein hoher Staatsbeamter, dem entweder die bürgerliche Verwaltung allein (wie in Algerien) oder zugleich der Oberbefehl über alle in seinem Gebiet vorhandenen Streitkräfte übertragen wird, wie in Britisch- und Niederländisch-Indien, in Kanada und auch in Deutschland, wo aber Generalgouverneure und zwar aus den Generalen nur in Kriegszeiten (so wurde Elsass-Lothringen zur Zeit der Okkupation 1870 einem Generalgouverneur unterstellt) oder bei drohenden Unruhen ernannt werden. In Russland steht dauernd ein Generalgouverneur an der Spitze jedes der großen Militärbezirke.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe