Gepäckbahnsteig

Gepäckbahnsteig, Gepäckperron (luggage platform; quai des bagages; marciapiede bagagli), heißt ein Bahnsteig, der nicht für das Ein- und Aussteigen von Personen, sondern dazu bestimmt ist, das Reisegepäck möglichst ohne Berührung der Personenbahnsteige zu und von den Zügen zu befördern. Solche besondere Bahnsteige für das Gepäck findet man namentlich in Deutschland auf vielen größeren Bahnhöfen. In der Regel werden sie auch zugleich für die Beförderung der Postsachen und mitunter von Eilgut zu und von den Zügen benutzt.

Bahnsteige im Modell

  • Gepäckbahnsteig, sechsteilig, 1:87 Kibri 43558
  • Gepäckbahnsteig, fünfteilig, 1:160 Kibri 47503

Bei Bahnsteiganlagen, die eine Trennung der Bahnsteigkanten in solche für Personen und für Gepäck aufweisen, liegt jedes Gleis zwischen einem Personen- und einem Gepäckbahnsteig. Zwischen den Gleisen einer mehrgleisigen Bahnsteiganlage wechseln hiernach Inselbahnsteige für Personen und solche für Gepäck miteinander ab. Außerhalb jedes der beiden äußersten Bahnsteiggleise befindet sich ein einseitiger Bahnsteig, der je nach der Einteilung Personen- oder Gepäckbahnsteig sein kann.

Um den Zweck der Gepäckbahnsteige möglichst vollkommen zu erreichen, empfiehlt es sich im allgemeinen, die Gepäckkarren (Gepäckstücke) schienenfrei, d. h. unter Benutzung von Gepäcktunneln oder von Gepäckbrücken in Verbindung mit Gepäckaufzügen, Gepäckrutschen, Gepäckbändern nach und von den Gepäckbahnsteigen zu befördern (vgl. Aufzüge, Gepäckbrücken, Gepäcktunnel). Bei Mitbenutzung der Gepäckbahnsteige für Postsachen und Eilgut werden für diese besondere Tunnel oder Brücken angelegt. Die Gepäckbahnsteige soll man stets so breit machen, dass zwei beladene Gepäckkarren oder dergleichen sich gefahrlos begegnen können. Bei sehr starkem Gepäckverkehr kann eine dritte Karrenbreite zum Aufstellen von Gepäckkarren erwünscht sein. Hiernach empfiehlt sich ein Gleisabstand von etwa 7 bis 9 m, falls inmitten der Gepäckbahnsteige Hallendachstützen stehen, nicht unter 7,5 m. Aufzüge sollen, falls sie nicht an den Enden der Gepäckbahnsteige münden, möglichst einseitig angeordnet werden, damit man mit den Gepäckkarren wenigstens an einer Seite vorbeifahren kann. Auf sehr schmalen Gepäckbahnsteigen karrt man durch die Aufzüge hindurch. Wegen der baulichen Durchbildung vgl. Bahnsteige.

Die Oberflächenbefestigung muss glatt und widerstandsfähig sein. Besonders geeignet ist Asphalt auf Betonunterlage. Um zu verhindern, dass die Gepäckkarren von den Gepäckbahnsteigen herunterfallen, hat man, besonders bei schmalen Bahnsteigen, die Bahnsteigkante erhöht (Nürnberg) oder mit Geländern eingefasst (Düsseldorf), oder Schienen aus U-Eisen (Gesundbrunnen) oder Leitkanten aus Gasrohr (Berlin Anhalter Bahnhof) vorgesehen.

Wo die Gepäckkarren den Gepäckbahnsteigen quer über die Gleise zugerollt werden, müssen deshalb die Gepäckbahnsteige niedrig angelegt werden. Man macht sie aber auch bei schienenfreier Verbindung und bei hohen Personenbahnsteigen deshalb niedrig, um die Wagenuntergestelle wenigsten von der Seite her nachsehen zu können. – Cauer

Quelle: Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Berlin, Wien 1917

Eisenbahn