Fußweg
Fußweg (Bürgersteig, Trottoir), in Städten längs der Häuser sich hinziehende, etwas höher als die Straße liegende und von ihr durch größere Steine (Granitwangen), in Städten ohne Kanalisation durch eine Abflussrinne für Tagewässer getrennte Wege, die mit Steinplatten (Granit, Syenit, Porphyr, Schiefer, Kalk- oder Sandstein), Zementplatten, Asphalt etc. belegt oder mit kleinen Steinen gepflastert werden. Sie erhalten zweckmäßig eine geringe Neigung nach der Straße zum schnellen Abfließen des Regenwasser. Derartige Fußwege gab es schon im Altertum (Pompei), auch im Mittelalter kannte man Bürgersteige, die seit dem 12. oder 13. Jahrhundert oft, aus großen Steinplatten hergestellt, in der Mitte der Straße verliefen. Die heutigen Trottoire wurden seit 1803 zuerst in Paris angelegt. Die Reinigung des Fußwegs liegt überall entweder durch Herkommen oder Ortsstatut dem Hauseigentümer ob, der auch für allen Schaden zu haften hat, den durch ungenügende Erfüllung dieser Pflicht (ungenügendes Abräumen bei Glatteis, ungenügendes Sandstreuen etc.) ein Vorübergehender erleidet.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909