Exekution

Exekution, teils Vollziehung eines Urteils, Strafgericht, teils als Hilfe, Zwangsmittel. Militärische Exekution überhaupt ist Zwang durch gewaffnete Hand; früher gehörten auch zu den Exekutionen beim Militär, das Gassenlaufen und die Hinrichtungen.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Exekution (lat.), Ausführung, Vollstreckung, insbesondere die Vollstreckung eines Urteils, die gerichtliche Hilfs- oder Zwangsvollstreckung (s. d.). Steuerexekution, die zwangsweise Beitreibung öffentlicher Abgaben und Gefälle. Im Strafprozess versteht man under Exekution den Strafvollzug (s. Strafe), namentlich die Vollstreckung von Todesurteilen (s. Hinrichtung). Auch im Staatsrecht und namentlich bei sogenannten zusammengesetzten Staatskörpern spricht man von Exekution (Bundesexekution). So bestand zur Zeit des Deutschen Bundes eine besondere Exekutionskommission, die aus den Mitgliedern der Bundesversammlung gewählt wurde, und eine besondere Exekutionsordnung (s. d.) regelte das in derartigen Fällen einzuschlagende Verfahren. Der letzte einschlägige Beschluss des deutschen Bundestages war jener vom 7. Dezember 1863, dass in Holstein Exekution stattfinden solle, deren Ausführung Hannover und Sachsen übertragen wurde. Auch die Verfassungsurkunde des Deutschen Reiches vom 15. April 1871 (Art. 19) enthält die Bestimmung, dass Bundesglieder, die ihren verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht nachkommen, dazu im Wege der Exekution anzuhalten sind, die vom Bundesrat zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken ist.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe