Brandwache

Brandwache, ist diejenige Wache, welche zur Sicherheit des Lagers oder Bivuaks im Rücken derselben aufgestellt wird. Sie werden auf 2 bis 300 Schritt hinter dem letzten Treffen ausgesetzt, und haben eine doppelte Postenchaine, welche um das Lager herumgeht, auch auf den Flügeln mit den dortigen Posten der Fahnenwachen in Verbindung ist, damit sich des Nachts auch dem Rücken des Lagers Niemand nähern kann; außerdem haben sie einen einzelnen Posten nahe bei sich. Sind Gefangene da, so werden sie zur Bewachung den Brandwachen übergeben; die Posten lassen Niemand weder aus dem Lager, noch hinein, der sich nicht legitimieren kann; sie rufen des Nachts an, wie dies bei den Vorposten vorgeschrieben ist; bei Tage verfahren sie ebenfalls wie diese; daher haben auch die Brandwachen einen Examiniertrupp. Übrigens machen die Brandwachen keine Honneurs; sie treten nur vor Stabsoffizieren ohne Gewehr an; der Offizier derselben geht an den Stabsoffizier heran, und meldet ihm, ob etwas Neues vorgefallen sei; ist derselbe du jour, so gibt ihm der Offizier die Parole; nur wenn bewaffnete Trupps bei ihnen vorbeiziehen, oder eine große Anzahl Gefangener ankommt, treten sie ins Gewehr.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Brandwache, dicht hinter lagernden Truppen aufgestellte Wache, diente früher zu lagerpolizeilichen Zwecken, die jetzt den Innenwachen zufallen. Vgl. auch Feuerschutz.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe