Belagerungsentwurf

Belagerungsentwurf, setzt nicht nur den Gang der Belagerungsarbeiten, nach vorheriger Bestimmung der Angriffsfront, fest, sondern stellt auch eine Berechnung aller zum Angriff und zur Eroberung einer Festung nötigen Mittel auf. Er beruht also, nächst den Gründen, welche die Einnahme der Festung vorzugsweise erheischen, auf die Beschaffenheit und Verteidigungsfähigkeit derselben, so wie auf die eigentümliche Lage der zum Angriff bestimmten Armee, auf deren Stärke, die vorhandene und zu bekommenden Geschützmenge und Munition usw., endlich auf die Entfernung feindlicher Armeen, und die darauf hervorgehende größere oder geringer Wahrscheinlichkeit eines Entsatzes. Übrigens s. förmlicher Angriff.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe