Angriffskrieg
Angriffskrieg, s. Offensive.
Angriffskrieg (war of aggression), stellt im modernen Völkerrecht eine strafbare Handlung dar. Wer einen Angriffskrieg plant, vorbereitet, einleitet oder führt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht, s. § 13 Völkerstrafgesetzbuch – Verbrechen der Aggression.
Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)