Hof

Hof, freier, eingefriedeter Platz, besonders der Raum neben einem Gebäude, zu diesem gehörig und mit Mauern, einem Geländer oder mehreren Gebäuden eingeschlossen. Bei größeren Bauwerken unterscheidet man Vorder-, Hinter- oder Haupt- und Nebenhöfe. Landwirtschaftlich versteht man unter Hof auch ein ganzes Gut mit Feldern etc. oder bloß den gesamten Gebäudekomplex (Gehöft, Wirtschaftshof). Hofraum oder Hofraite heißt dann der von diesem umschlossene Raum. Man liebt die Anlage im (länglichen) Viereck, damit vom Wohnhaus aus alles übersehen werden kann, zieht aber da, wo sehr weitläufige Bauten nötig sind, die Anlage von Querbauten vor, um nicht zu viel Hofraum mit unnötigen Unterhaltungskosten (Pflaster, Reinigen etc.) zu haben. In solchem Falle kann im Mittelbau ein Turm mit Uhrwerk und Verwaltungsstube zu freiem Überblick angebracht werden. Gebäude mit feuergefährlichen Anlagen vereinigt man wohl in einem besonderen Hof (Maschinenhof, Brennereihof etc), wie man auch gesonderte Höfe für Futteraufbewahrung (Feimenhof), Stallungen (Viehhof), Schäferei (Schafhof etc.) hat. Für die ganze Hofanlage wird vorteilhaft die Mitte der Längsachse des Gutes gewählt, oder es entscheidet die Nähe des Wassers, der Landstraße etc. Bei kleinen Anlagen bringt man die Düngerstätte in der Mitte des Hofes an, damit sie von allen Stallungen gleich zugänglich sei und bequeme An- und Abfahrt biete. Wenn möglich, sollen die Ställe nach Norden, das Wohnhaus nach Süden liegen. Übersichtlichkeit und Vermeidung jegliche Art von Luxus sind Hauptbedingungen für die Anlage eines Hofes (s. Grundstück und Landwirtschaftliche Gebäude). In Gebirgsgegenden mit starkem Schneefall bringt man überdachte Gänge zwischen und vor den Gebäuden an, anderwärts nur erhöhte Steinwege (Heisten). Hof heißt auch in Dörfern der herrschaftliche Besitz im Gegensatz zu den Gehöften der Bauern, Hofbauer der Besitzer des größten Gutes. In manchen Ländern wird das zur Anlage des Hofes erforderliche Areal nicht mit zur Grundsteuer herangezogen oder überhaupt steuerfrei gelassen, weil keinen Ertrag gebend.

Hof (lat. Curia, Aula, franz. Cour, engl. Court) war ursprünglich der von den Gebäuden eines Gutes umschlossene freie Platz, auf dem sich die Gefolgschaft des Gutsherrn versammelte, dann diese Gefolgschaft selbst; ferner Bezeichnung für die Residenz eines Fürsten (Hoflager) sowie für den Fürsten selbst mit seiner Familie und Umgebung.

Hof, 1) (Stadt zum Hof) unmittelbare Stadt im bayrischen Regierungsbezirk Oberfranken, an der Saale, nördlich vom Fichtelgebirge, Knotenpunkt der bayrischen Staatsbahnlinien München–Bamberg–Hof und Hof–Steben und der sächsischen Staatsbahnlinie Leipzig–Hof, 505 m ü. M., nach dem Brand von 1823 fast ganz neu aufgebaut, hat drei evangelische Kirchen (darunter die Michaeliskirche im gotischen Stil, mit schönen Glasmalereien nach Entwürfen von Pfannschmidt und Müller) und eine katholische Kirche, ein Rathaus im gotischen Stil, ansehnliche Schulgebäude, schöne öffentliche Anlagen und (1900) 32.789 Einwohner, davon 3432 Katholiken und 78 Juden. Die Industrie ist bedeutend. Hof hat ansehnliche Woll- und Baumwollspinnerei, Fabrikation von Baumwoll- und Halbwollwaren mit überseeischer Ausfuhr, von Maschinen, Chemikalien, Eisen- und Zuckerwaren, Färberei und Appreturanstalten, Teppichdruckerei, bedeutende Exportbierbrauereien, Gerbereien, Mühlen, Zellulose- und Porzellenfabrikation, Kalksteinbrüche, Getreidehandel etc. Die Stadt ist Sitz eines Bezirksamts, eines Landgerichts, einer Handelskammer, eines Hauptzollamts, einer Reichsbanknebenstelle, einer Filiale der königlichen Bank in Nürnberg und hat ein Gymnasium, Realschule, Waisenhaus, Rettungsanstalt, ein reiches Hospital (seit 1262) und zahlreiche milde Stiftungen. Zum Landgerichtsbezirk Hof gehören die acht Amtsgerichte zu Hof, Kirchenlamitz, Münchberg, Naila, Rehau, Selb, Thiersheim und Wunsiedel. Die Stadt Hof, früher Regnitzhof genannt, entstand 1080 und war der Hauptort der Reichsvogtei an der Regnitz, die unter der Obervogtei der Herzöge von Meran und den Vögten von Weida verwaltet ward. Nach dem Aussterben der Herzöge von Meran (1248) wurden die Burggrafen von Nürnberg damit belehnt, denen die Vögte von Weida 1273 ihr Recht an Hof verkauften. Doch bald darauf kam Hof durch Heirat wieder an die Vögte von Weida, die 1373 die Stadt nochmals an die Burggrafen verkaufen mussten. Die Reformation wurde 1529 durchgeführt. 1792 kam Hof an Preußen, 1806 an Frankreich, und 1810 ward es Bayern einverleibt. Ein großer Brand legte die Stadt 4. September 1832 größtenteils in Asche. Tuchmanufaktur und Schönfärberei blühten bereis im 15. Jahrhundert; dazu trat im 16. Jahrhundert die Fabrikation von Schleiern und im 18. die der bunten Kattune und Zitze. Vgl. Ernst, Geschichte und Beschreibung des Bezirks und der Stadt Hof (Hof 1866); Tillmann, Die Stadt Hof und ihre Umgebung (2. Aufl., Hof 1899); Widmann, Chronik der Stadt Hof, abgedruckt in Chr. Meyers »Quellen zur Geschichte der Stadt Hof« (Hof 1894–96, 2 Bde.)

Hof, 2) Dorf im deutschen Bezirk Lothringen, Kreis und Kanton Saarburg, hat eine katholische Kirche, Siechenhaus, zwei Uhrfedernfabriken und (1900) 603 Einwohner.

Hof, 3) Stadt in Mähren, Bezirkshauptmannschaft Sternberg, in einem Gebirgstal der Sudeten, an der Staatsbahnlinien Bärn–Hof, hat ein Bezirksgericht, Seiden-, Leinenwaren- und Teppichfabrikation und (1900) 2648 deutsche Einwohner.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe