Vogelperspektive

Vogelperspektive (Vogelansicht, Vogelblick, Vue à vol d‘oiseau), diejenige Ansicht eines Gegenstandes, insbes. einer Gegend, wobei das Auge als senkrecht über jedem Punkt derselben befindlich angenommen wird. Eine Zeichnung aus der Vogelperspektive gibt gewissermaßen den Grundriss einer Gegend, und zwar in der Weise, dass kein Gegenstand den anderen verdeckt und alle horizontalen Winkel und Entfernungen genau wiedergegeben sind, wogegen Seitenansichten und Höhenwinkel fehlen. Man benutzt diese Art der Darstellung vorzugsweise bei Zeichnungen, wo es auf den Totalüberblick und Flächenraumverhältnisse ankommt, besonders für militärische Zwecke. Die Darstellung der Berge mit ihren Höhenunterschieden und ihren steileren oder flacheren Abhängen hat vornehmlich G. Lehmann (s. d. 1) versucht. Die zeichnende Kunst kannte noch im 16. Jahrhundert keine anderen Städte- und Landschaftsbilder als solche in Vogelperspektive, und noch im 17. Jahrhundert wandte man sie neben den Horizontalansichten an. Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts kamen sie außer Gebrauch; in neuerer Zeit sind sie aber, besonders durch Delkeskamps Rheinpanorama, namentlich für Städtebilder wieder in Aufnahme gekommen. Den Gegensatz bildet die Froschperspektive, d. h. die Ansicht von einem sehr tiefen Standpunkt.

Bibliographie

  • Kolbenheyer: Die Vogelperspektive (Berl. 1895)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe