Stringieren

Stringieren oder Belegen der Klinge, in der Fechtkunst, dient als Mittel, sich von dem Gegner Blößen zu verschaffen; man nennt es auch die Klinge binden. Beim Stoßfechten besteht dieses darin, dass man mit der Stärke seiner Klinge, die Klinge des Gegners an der halben Schwäche fasst, und sie nun seitwärts drückt; liegt hierbei der Gegner aber so, dass man mit seiner ganzen Stärke die ganze Schwäche des Gegners fasst, so nennt man dies auch, sich seiner Klinge bemeistern. Man kann die feindliche Klinge entweder gleich auf derselben Seite, wo man mit ihm liegt, oder auf der anderen Seite belegen; dies geschieht inwendig mit halb Terz, halb Quart, worauf man die inwendige feste Quart nachstößt; auswendig aber mit Quart, wodurch das Belegen mehr auf der feindlichen Klinge erfolgt; nachgestoßen wird hier die Terz. Das Hauptmittel gegen das Belegen ist, dass man dies gar nicht geschehen lässt, und nun in die Blöße des Gegners stößt, welche mit seinem Versuch, zu stringieren, verbunden ist. Übrigens sind die Kontrelektionen, und die Nachstöße nach dem Belegen zu mannigfaltig, als dass sie hier aufgelöst werden könnten.

Beim Hiebfechten ist das Stringieren der Klinge dasselbe, nur mit dem Unterschiede, dass es hier auf der Klinge geschieht; am vorteilhaftesten ist es gegen solche anzuwenden, die beständig vorhalten, indem man erst seine Klinge überhebt, dann auf der anderen Seite stringiert, und nun nachhaut; zugleich kann man auch mit dem Belegen selbst einen Schritt verbinden. Die Kontrelektion besteht darin, dass man, sobald der Gegner stringieren will, unter der Klinge durchgeht, und sich an die entgegengesetzte Seite legt, auch hier gleich in die vom Gegner erhaltene Blöße haut.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe