Seemacht
Seemacht, eines Staates, besteht aus einer kleineren und größeren Anzahl Kriegsschiffe, wovon diejenigen von 74 Kanonen die brauchbarsten sind, und in der dazu erforderlichen Mannschaft.
Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)