Schlussstein
Schlussstein, der in einem Gewölbequerschnitt am höchsten gelegene, die Scheitellinie oder den Scheitelpunkt (s. Scheitel) enthaltende Stein (s. Gewölbe).
Quelle: Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften (Stuttg., Leipz. 1907)
Schlussstein, der in dem Scheitel eines Gewölbebogens oder Gewölbes befindliche, zuletzt eingesetzte Wölbstein, durch den die beiden Schenkel des Bogens vereinigt werden, das Gewölbe geschlossen wird und die Konstruktion Trag-, bzw. Standfähigkeit erhält. Beim Spitzbogen pflegt der Schlussstein fortzufallen oder in zwei zerlegt zu werden, indem eine Fuge im Bogenscheitel liegt; im Backsteinbau ist dies Regel. Bei Gewölben tritt an Stelle des Schlusssteines manchmal, z. B. wenn in Kirchen Glocken durch das Gewölbe aufgezogen werden sollen, ein Schlussring. Vgl. Bogen und Gewölbe.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909