Randsteine
Randsteine oder Bordsteine begrenzen die Steinbahn der Steinschlagstraßen geben die Bankette oder Sommerwege, oder dienen zu seitlichen Abschluss der erhöht angelegten Fußwege, wie sie namentlich in städtischen Straßen zur Anwendung kommen.
Sie bestehen aus einer widerstandsfähigen Gesteinsart (Granit, Sienit, Basaltlava usw.), werden in neuerer Zeit aber auch aus Eisenbeton hergestellt. In der Regel bilden die Randsteine auf die hohe Kante gestellte Platten von 15 bis 20 cm Breite und 30 bis 35 cm Höhe, die auf eine Kiesbettung aufgesetzt werden, oder es sind niedrigere Steine, die auf eine Untermauerung zu liegen kommen. Bis zur Gossensohle zeigen sie nach der Straßenseite hin einen geringen Anzug und ragen 5 bis höchstens 20 cm über die Gossensohle vor, damit einerseits das Auffahren der Wagenräder noch verhindert, andererseits das Auf- und Absteigen für Fußgänger nicht erschwert wird. – L. v. Willmann
Quelle: Luegers Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften (Stuttg., Leipz. 1914)
Randstein (Leistenstein, Bordstein, ein Teil des Straßenoberbaus, s. Straßenbau.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909