Portage

Portage (franz., spr. -āsche, oder engl., spr. pōrtēdsch), eine an Bord geschaffte Warenmenge, dann die Warenmenge, die auf Handelsschiffen nach dem Droit de portage jeder Mann der Schiffsbesatzung zum Handeln für seine Rechnung mitnehmen darf. Daher auch vielfach gleichbedeutend mit Pakotille gebraucht.

Portage heißen auch insbes. in Britisch-Nordamerika die Flussstellen, wo die leichten Boote der Pelzjäger der Untiefen und Stromschnellen wegen getragen werden müssen, oder die Zwischenräume zwischen zwei schiffbaren Wasserläufen. Ebenso wird auch der hierfür gezahlte Trägerlohn kurzweg Portage genannt.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe