Küchenwagen
Küchenwagen, langer, bedeckter Wagen, in welchem sich fürstliche Personen auf kleinen Reisen, Landpartien oder Feldzügen Speisen und Getränke und das nötige Küchengeschirr nachfahren lassen.
Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865
Küchenwagen im Modell
- Planwagen, 1:32 Timpo
- Chuck Wagon, Feldküche, 1:72 IMEX 513
- Autocarro Unificato Medio Fiat 626 Küchenwagen, 1:72 Doc Models DM 72220
Der Küchenwagen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Wagen, auf welchem allerlei zur Küche gehöriger Vorrat geführt wird.
Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Leipz. 1796)
Küchenwagen der Eisenbahn
Küchenwagen (kitchen car; wagon-cuisine; carro cucina), Eisenbahnwagen, deren Innenraum als Küche eingerichtet ist. Küchenwagen finden vornehmlich in Hofzügen (s. d.), ferner während des Eisenbahnkriegsverkehrs in den Kranken- und Spitalzügen zur Zubereitung von Speisen während der Fahrt Verwendung.
Die Einrichtung von Küchenwagen besteht zunächst in Kochherden von genügender Leistungsfähigkeit. Der Kochherd ist in der Regel für Holz- und Kohlenfeuerung eingerichtet. An Stelle der Kochherde mit unmittelbarer Feuerung können Kochherde mit Dampfheizung zur Anwendung kommen.
Weitere Einrichtungsgegenstände der Küchenwagen bilden Wasserbehälter mit Ablasshähnen, Ausgüsse mit Spülschalen, Eiskasten zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, Legestellen an den Wagenwänden zum Unterbringen der Kochgeschirre und anderer Geräte, Koch- und Anrichttische, Schränke für Lebensmittel, für Speisegeschirre, Behälter für Brennmaterialien usw.
Mitunter werden im Küchenwagen Abteilungswände angebracht, so dass durch diese der eigentliche Küchenraum von den Räumlichkeiten abgesondert ist, in denen das Anrichten der Speisen erfolgt oder sich die Schlafstellen für die Küchenmannschaft befinden.
Außer den nur für Küchenzwecke eingerichteten Küchenwagen finden sich in Speisewagen Abteilungen, die als Küche verwendet sind (s. Speisewagen).
Auch einzelne Salonwagen und Schlafwagen erhalten in Nebenräumen zuweilen Kocheinrichtungen. Sind solche Wagen für Gasbeleuchtung eingerichtet, so kann auch die Beheizung der betreffenden Kochvorrichtungen mittels Gas erfolgen.
Quelle: Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Berlin, Wien 1917