Kammerboten

Kammerboten (Cameraenuntii), im alten fränkischen Reich Beamte, welche die Krongüter (villae) des Königs, soweit sie nicht seinem Privatvermögen angehörten, beaufsichtigten und die Abfuhr der aus diesen Gütern zu beziehenden Naturalabgaben und Zinsen an den Hof besorgten. Sie kommen besonders in Franken und Schwaben vor; für die Reichsstädte besorgten die Burggrafen, für die übrigen Reichsgüter seit dem 12. Jahrhundert die Landvögte dieses Geschäft.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe