Kaiserkultus

Kaiserkultus. Die Vergötterung der Herrscher kam zu den Griechen wie zu den Römern aus dem Orient. Schon Alexander d. Gr. wurde zu Lebzeiten und nach seinem Tode göttlich verehrt, unter seinen Nachfolgern besonders die Ptolemäer und die Seleukiden. In Rom wurde zuerst Cäsar nach seinem Tode durch Senatsbeschluss als Gott (divus Julius) erklärt. Divus war seitdem technischer Ausdruck für die auf Senatsbeschluss nach ihrem Ableben konsekrierten Kaiser, denen zum Teil auch ihre Gattinnen (divae) und Angehörigen zugesellt wurden. Erfolgte die Konsekration gleich nach dem Tode, so war Symbol der Apotheose ein vom Scheiterhaufen aufsteigender Adler; auf Münzen ist Abzeichen der divi die Strahlenkrone. Während von den ersten elf Kaisern nur vier konsekriert wurden (Augustus, Claudius, Vespasian, Titus), erscheinen seit Nero die Kaiser fast sämtlich in der Reihe der divi imperatores, die im staatlichen Kult neben den alten Staatsgöttern einen hervorragenden Platz bis Konstantin d. Gr. einnahmen, nach dem der Titel divus zwar fortbesteht, aber ohne alle sakrale Bedeutung. Göttliche Verehrung das lebenden Kaisers fand vielfach in den Provinzen, Munizipien und durch Private statt; im Staatskult zwar direkt nur die des Genius Augusti, doch indirekt auch durch Verbindung seiner Person mit anderen Kulten, durch Verehrung der Personifikationen seiner Tugenden (z. B. Virtus, Clementia, Justitia, Pietas Augusta) u. a. Den staatlichen Kaiserkult versahen vier Kollegien (sodalitates), über den Munizipalkult, s. Augustales.

Bibliographie

  • Beurlier: Le culte impérial, son histoire et son organisation (Par. 1891)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe