Jalousien

Jalousieläden an einer Skulptur des Spanischen Turms von der Rosenhöhe in Darmstadt.

Jalousien (franz., spr. schalu–), Vorrichtung, mittel deren man Öffnungen durch sich gegenseitig deckende Stäbe, Brettchen oder Platten so zu schließen vermag, dass das Eindringen der Sonnenstrahlen und des Regens sowie der Einblick Unbefugter von außen abgehalten, dagegen Luft und Licht eingelassen werden. Die Platten der Jalousien bestehen aus Holz oder Metall, für gewisse Zwecke auch aus Glas und sind beweglich auch bei der einfachsten Form, die bei Schuppen, Trockenböden, Glockenstuben, Räumen, aus denen Dämpfe abziehen sollen, etc. Anwendung findet. Bei Wohnhäusern werden in der Regel bewegliche Jalousieläden als zweiter Verschluss der Fensteröffnungen benutzt und die einzelnen Brettchen sind hier verstellbar verbunden. Die Zug- und Rolljalousien (Rollladen) lassen sich hinaufziehen und herunterlassen, bzw. auf einer über dem Fenster oder der Tür befindlichen Walze auf- und abwickeln. Die Zugjalousien bestehen aus ca. 3–4 mm starken und 60–70 mm breiten Holzbrettchen, die auf Gurten befestigt sind und an beiden Enden in Führungen gehen. Eine Zugvorrichtung dient zum Aufziehen und Herablassen, eine zweite zum Einstellen der Brettchen in eine mehr oder weniger schiefe oder horizontale Lage. Sind die Jalousien ganz hinaufgezogen, so liegen die Brettchen hinter einer am oberen Ende des Fensters angebrachten Schutzblende aus Holz oder Blech.

Bei den Rolljalousien (Rollladen) werden Stäbe auf Stoff aufgeleimt oder an Stahlbändern befestigt, entweder so, dass sie ganz dicht nebeneinander liegen, oder dass zwischen ihnen kleine Zwischenräume bleiben, um Licht und Luft durchzulassen. Sie bewegen sich in zwei lotrechten Falzen und werden mittels eines Riemens gezogen. Sollen diese Rolljalousien zum sicheren Verschluss von Türen und Fenstern, z. B. bei Verkaufslokalen, dienen, so werden sie aus Stahlplatten oder Wellblech gefertigt. Fensterjalousien haben auch häufig Vorrichtungen, mittels deren man sie wie Markisen schräg hinausstellen kann.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe