Gefechtsbatterie

Gefechtsbatterie.

Gefechtsbatterie, eine Batterie, die in Deutschland [ca. 1905] aus drei Zügen zu zwei Geschützen und einem Munitionswagen besteht; ihr folgen zwei Wagenzüge (drei Munitions-, ein Vorratswagen), Offiziers- und Vorratspferde als Staffel und die große Bagage (zwei Vorrats-, ein Lebensmittel- und ein Futterwagen). In Frankreich bilden vier Geschütze und sechs Munitionswagen in fünf Zügen die feuernde Batterie; diese und die Gefechtsstaffel (sechs Munitionswagen in zwei Zügen, eine Feldschmiede und ein Vorratswagen in einem Zug) sind zusammen die Gefechtsbatterie.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe