Bundesfestungen
Bundesfestungen, feste Plätze, zur gemeinschaftlichen Verteidigung eines Bundes bestimmt. Im vormaligen Deutschen Bund waren Rastatt, Ulm, Landau, Mainz und Luxemburg Bundesfestungen. Im Deutschen Reich waren alle Festungen mit Ausnahme der bayerischen Landesfestungen Ingolstadt und Germersheim (Neu-Ulm war Bestandteil der Reichsfestung Ulm) Reichsfestungen.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909