Aufbringen

Aufbringen, eine Prise, heißt, ein genommenes oder erobertes Schiff nach einem Hafen bringen, damit die Admiralität einen Urteilsspruch über die Rechtmäßigkeit der Wegnahme desselben ergehen lasse. Wenn ein Schiff nicht für eine rechtmäßige Prise erklärt wird, und dasselbe sich auf keine Weise verdächtig gemacht hat, so muss der Aufbringer allen Schaden, welcher dem Schiff oder der Ladung geschehen ist, oder demselben noch durch den verursachten Aufenthalt entstehen kann, ersetzen; daher wird auch keinem anderen die Erlaubnis zum Kapern gegeben, der nicht Sicherheit stellen kann. Diese Erlaubnis besteht in dem sogenannten Marke-Brief; wenn ein Kaper genommen wird, der keinen Marke-Brief hat, wird er als Seeräuber behandelt.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe