Flügel

Flügel.

Flügel, die beiden Enden der Frontlinie einer aufgestellten Truppe, Armee etc., deren jedes je nach der Schulterrichtung der Mannschaft der rechte oder linke Flügel genannt wird. Im Gefecht lehnt man die Flügel gern an Stützpunkte, ungangbares Gelände etc. an. Flügel vornehmen ist eine teilweise Schwenkung.

Bei Bauwerken bezeichnet man mit Flügel diejenigen Teile eines Gebäudes, die mit dessen Hauptteil unter irgend einem Winkel verbunden sind; dann auch bei einem langen geradlinigen Gebäude dessen beide Enden.

Flügel, s. Fensterflügel.

Flügel (Ankerflügel), in der Seefahrt, s. Anker.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe