Fußartillerie

Preußische Fußartillerie der Napoleonischen Kriege.

Fußartillerie, neben der reitenden Artillerie ein Teil der Feldartillerie. Die Fußartillerie unterschied sich von der reitenden Artillerie dadurch, dass die Geschützmannschaften nicht vollständig beritten waren, sondern ihre von Pferden gezogenen Geschütze zu Fuß begleiteten.

Im deutschen Kaiserreich ging die Bezeichnung später auf die aus der Belagerungs- und Festungsartillerie hervorgegangene Truppe über. An der Spitze der deutschen Fußartillerie stand die Generalinspektion der Fußartillerie; unter dieser standen die 1. Fußartillerieinspektion (Berlin) mit 2 Fußartilleriebrigaden (1. Berlin, 2. Thorn), der Fußartillerieschießschule (Jüterbog) sowie der Oberfeuerwerkerschule (Berlin) und Artillerieprüfungskommission (Berlin); ferner die 2. Fußartillerieinspektion (Köln) mit 2 Fußartilleriebrigaden (3. Metz, 4. Straßburg). Die Fußartillerieinspekteure hatten den Rang eines Divisionskommandeurs. Jede Fußartilleriebrigade enthielt 4 Regimenter, der 3. (Metz) waren 2 Bataillone bayrischer Fußartillerie zugeteilt. Das Fußartillerieregiment hatte 2, ausnahmsweise 3 Bataillone, jedes Bataillon 4 Kompanien; vgl. Artillerie.

Bibliographie

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe