Wache

Wache.

Wache, heißt im Allgemeinen eine Truppenabteilung, welche für eine gewisse Zeit dazu bestimmt ist, irgend einen Gegenstand vor einem Angriff, oder sonst einem Nachteil, zu bewahren und zu schützen. So verschieden diese Gegenstände sind, so verschieden sind auch die Verrichtungen der Wachen; da aber die beiden Hauptzustände des Soldaten entweder durch den Frieden oder durch den Krieg bedingt sind, und diese beiden auch den wesentlichen Einfluss auf die Natur der Wachen haben, so lassen sich sich hauptsächlich in Friedens- und Kriegswachen einteilen. Indessen bezieht sich dieses mehr auf das Verhalten der Wachen selbst, als auf die Gegenstände, welche zu bewachen sind; in dieser letzteren Hinsicht teilen sich die Wachen in:

a) Garnisonwachen, welche sowohl im Kriege als im Frieden, in Städten und Festungen gegeben werden, nämlich: 1) die Hauptwache, 2) die Torwachen, 3) die Nebenwachen, teils in, teils außerhalb der Stadt, wohin die Pulvermagazin- und andere dergleichen Wachen gehören. 4) Die Stallwachen bei der Kavallerie und Artillerie.

b) Feldwachen im weiteren Sinne, nämlich: 1) die Feldwachen (im engeren Sinne). 2) Die Piketts, von verschiedener Art. 3) Die Lagerwachen, welche sind: teils Fahnen- oder Standartenwachen, teils Brandwachen, teils Stallwachen. 4) Die Dorfwachen. 5) Schanzenwachen, in Feldschanzen aller Art, wohin auch die Blockhäuser gehören. 6) Tranchée- oder Laufgrabenwachen. 7) Außenwachen, in den Außen- und Vorwerken der Festungen.

Wache, auf Schiffen, bedeutet nicht nur die Mannschaft, welche die Wache hat, sondern auch den Zeitraum, während welchem die Hälfte des Schiffsvolks auf dem Verdeck bleibt, und den Dienst beim Segeln, oder vor Anker liegend, verrichten muss, unterdessen die andere Hälfte sich ausruht. Eine solche Wache dauert 4 Stunden, jedoch ist das ganze Schiffsvolk dabei in 2 Teile geteilt, und mit der Ablösung wird so verfahren, dass nicht immer einerlei Mannschaft zu einerlei Zeit die Wache habe. Auf Kriegsschiffen wird die Wache von einem Lieutenant, auf Kauffahrern aber abwechselnd von dem Schiffer und Steuermann kommandiert; bei der Ablösung wird mit einer Glocke geläutet. Auf deutschen Schiffen heißt die Wache von Mittag bis 4 Uhr die Nachmittagswache, von 4 bis 8 Uhr der Plattfuß; von 8 Uhr bis Mitternacht die erste Wache, von Mitternacht bis 4 Uhr morgens die Haudewache, von 4 bis 8 Uhr die Tagewache oder Morgenwache, und von 8 Uhr bis Mittag die Vormittagswache.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Wache (Wacht), Abteilung von Soldaten, Polizeimannschaften, die in Ortschaften (Garnisonwachtdienst) oder im Felde (s. Sicherheitsdienst) in Bereitschaft gehalten wird, entweder der Sicherheit wegen, zum Schutz öffentlicher Gebäude, Magazine, Kassen etc., oder zu Ehren fürstlicher Personen und höherer Befehlshaber (Ehrenwachen). Die Wache (Garnisonwache) enthält in Deutschland für jeden aufzustellenden Posten meist je drei Ablösungen. Größere Garnisonen haben in der Regel eine Hauptwache, bisweilen unter einem Offizier, von der aus der Garnisonwachtdienst geregelt wird, und wo die Meldungen aller Wachen gesammelt werden. Der Offizier vom Ortsdienst und der Rondeoffizier (eventuell mehrere) prüfen die Aufmerksamkeit der Wachen und Posten und die Ausübung des Wachtdienstes. In der Nähe des Feindes erfordert die Sicherung oder Absperrung eines Lagers oder Biwaks besondere Außenwachen, außerdem erhält jedes Biwak eine Innenwache (Fahnenwache, Standartenwache, Parkwache), von der die Posten aufgestellt werden. Berittene Truppen haben in der Garnison wie im Felde Stallwachen zur Beaufsichtigung der Pferde, die ihren Dienst meist ohne Waffe tun. Die sogen. Wirtshauspatrouillen zur Beaufsichtigung des Militärs in Restaurants etc. haben die Rechte der Wachtmannschaften, d. h. sie sind Vorgesetzte der Unteroffiziere und Mannschaften. Wachhabender (Wachthabender), Befehlshaber der Wache, Gefreite, Unteroffiziere oder Offiziere. Über Schiffswachen s. d.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe