Vorstadt

Vorstadt.

Vorstädte, dürfen bei Festungen nie unter 1800 Schritt vom Hauptwall liegen; befinden sie sich näher, so müssen sie bei einer bevorstehenden Belagerung schon vorher der Erde gänzlich gleich gemacht werden; sie aber erst im Augenblick der Annäherung des Feindes abzubrennen, erfüllt seinen Zweck nicht, weil dabei immer einzelne Mauern usw. als Deckungsmittel stehen bleiben, und der Feind selbst die Keller noch benutzen kann.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe