Volksbewaffnung

Volksbewaffnung.

Volksbewaffnung, allgemeine Verpflichtung des Volkes zum Waffendienst, am reinsten verwirklicht in den Urzuständen eines Volkes, wo jeder Waffenfähige auch wehrpflichtig sein muss. In geordneten staatlichen Verhältnissen regelt eine Wehrverfassung den Waffendienst. Schon bei den alten Griechen und Römern findet sich keine eigentliche Volksbewaffnung mehr, noch weniger im Heerbann Karls d. Gr. und den Lehnswesen des Mittelalters; ganz beseitigt ward die Volksbewaffnung durch das Söldnerwesen und die geworbenen Heere. Erst als die Staaten neben ihren für den Feldkrieg bestimmten, stehenden Heeren Milizen errichteten, kann man wieder von Volksbewaffnung reden. So wurde in den Vereinigten Staaten von Nordamerika eine allgemeine Volksbewaffnung organisiert, indem durch die Verfassung von 1787 die Milizen der Leitung des Kongresses unterstellt wurden. Dann folgte Frankreich mit seiner Nationalgarde (s. d.) 1789 und seinem Aufgebot in Masse 1793, Preußen durch Organisation der Landwehr und des Landsturms. Die vorübergehend aufgetauchten Nationalgarden, Bürgergarden und Bürgerwehren waren eine militärisch wertlose Einrichtung.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe