Schutztruppen

Schutztruppen.

Schutztruppen, die kaiserlichen Truppen in den deutschen Kolonien. Das kaiserliche Oberkommando der Schutztruppen untersteht dem Reichskanzler. An Schutztruppen bestehen 1907:

Deutsch-Ostafrika

15 Kompanien:

  1. Moschi und Aruscha
  2. Iringa
  3. Lindi
  4. Kilimatinde und Mpapua
  5. Morogoro
  6. Bismarckburg
  7. Bukoba
  8. Songea
  9. Udjidji und Usumbura
  10. Tabora
  11. Muanza und Schirati
  12. Mahenge
  13. auf Expedition (1907)
  14. auf Expedition (1907)
  15. auf Expedition (1907)

Kleinere Abteilungen stehen noch an anderen Orten. Der Kommandeur ist der Gouverneur. Die Etatstärke beträgt an Europäern: 1 Kommandeur, 1 Stabsoffizier, 21 Hauptleute, 25 Oberleutnants, 26 Leutnants, 1 Oberstabsarzt, 14 Stabs-, 14 Ober-, 7 Assistenzärzte, 1 Zahlmeister, 11 Zahlmeisteraspiranten (Unterzahlmeister), 1 Oberbüchsenmacher, 4 Büchsenmacher, 1 Oberfeuerwerker, 20 Feldwebel, 2 Feuerwerker, 33 Sergeanten, 57 Unteroffiziere, 2 Sanitätsfeldwebel, 17 Sanitätssergeanten, 34 Sanitätsunteroffiziere, 4 Schreiber; an Schwarzen: 2 Offiziere, 160 Unteroffiziere, 160 Ombascha (Gefreite), 200 Sudanesen (Gemeine), 1348 eingeborene Gemeine, 140 Rekruten.

Deutsch-Südwestafrika

Die Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika, die früher schwächer war als die ostafrikanische, hat infolge des Aufstandes folgende Stärke erreicht: Kommandeur mit Stab und Stabswache, Feldvermessungstrupp, Feldsignalabteilung, Feldintendantur, Sanitätsamt, Feldjustizbeamte, Feldgeistliche, Stabsveterinär; Feldtruppen:

  • 1. Feldregiment
    • I. Bataillon (4 Kompanien)
    • II. Bataillon (4 Kompanien)
    • III. Bataillon (3 Kompanien)
    • Maschinengewehrabteilung
  • I. Feldartillerieabteilung
    • 1. Feldbatterie
    • 2. Feldbatterie
    • 3. Feldbatterie
    • 4. Gebirgsbatterie
  • II. Feldartillerieabteilung
    • 1. Batterie
    • 2. Batterie
    • 3. Gebirgsbatterie

Ersatztruppen: 4 Ersatzkompanien, 2 Ersatzbatterien; Eisenbahnbataillon mit 2 Bau- und 1 Betriebskompanie; Etappe: Etappenkommando und Etappenkommando Süd, 5 Etappenkompanien, 2 Feldtelegraphen- und 2 Funktelegraphen-, 2 Scheinwerfer-, 5 Kolonnenabteilungen, Feldlazarette, Pferdedepot, Pferdedepot Süd, Bekleidungs- und Ausrüstungsdepot, Artilleriedepot, Proviantamt mit Bäckerei. Eine wesentliche Verminderung dürfte, nachdem der Aufstand niedergeworfen ist, bevorstehen.

Kamerun

Stab in Soppo; 1. (Stamm-)Kompanie und Artilleriedetachement Duala und Bascho, 2. Kompanie Bamenda, 3. Kusseri, 4. Banyo und Joko, 5. Kam, Ebolova und Lolodorf, 7. Garua, 8. Tondemdorf und Tinto, 6. und 9. 1907 auf Expedition. Etatstärke: Europäer: 1 Kommandeur (Oberst), 10 Hauptleute, 10 Oberleutnants, 19 Leutnant, 1 Oberstabsarzt, 3 Stabs-, 4 Ober-, 3 Assistenzärzte, 1 Zahlmeister, 8 Unterzahlmeister (Zahlmeisteraspiranten), 3 Büchsenmacher, 1 Oberfeuerwerker, 9 Feldwebel, 1 Feuerwerker, 40 Unteroffiziere, 2 Schreiber (Unteroffiziere), 1 Sanitätsfeldwebel, 6 Sanitätssergeanten, 7 Sanitätsunteroffiziere. Schwarze: 10 Feldwebel, 18 Sergeanten, 30 Unteroffiziere, 76 Gefreite, 38 Spielleute, 978 Mann, Summe 1150. Außerdem stehen noch Polizeitruppen in Togo etc.

Die Ergänzung der Schutztruppen erfolgt durch Einstellung tropendienstfähiger Offiziere und Mannschaften aus allen vier Kontingenten des deutschen Heeres auf Grund freiwilliger Anmeldungen mit Verpflichtung, bzw. Kapitulation auf meist 3 Jahre sowie durch Einreihung schwarzer Soldaten und Bastards. Dieses System hat sich im Allgemeinen bewährt, jedoch weisen die bisherigen Erfahrungen der deutschen Kolonialgeschichte (Chinaexpedition, Aufstand in Südwestafrika) darauf hin, dass wir einerseits reichliche Reserven an ausgebildeten Leuten in den Schutzgebieten selbst, andererseits eine stets für den Auslandsdienst bereite Truppe in der Heimat brauchen. Erstere werden sich, wenn die Schutzgebiete stärker mit Weißen besiedelt werden, nach und nach dadurch einstellen, dass die jungen Leute, wie schon jetzt mit dem Gesetz vom 7. Juli 1896 vorgesehen, ihrer Wehrpflicht in den Schutztruppen genügen; letztere ist in den Seebataillonen und in dem Stamm für die Matrosenartillerie Kiautschou schon vorhanden und bedarf mit dem Anwachsen der kolonialen Interessen der weiteren Ausgestaltung.

Die bei Artikel »Kolonialtruppen« erwähnte Tatsache, dass die Truppen in den Kolonien sich meist als unzulänglich für Krisen erweisen, hat sich nun auch für Deutschland im südwestafrikanischen Aufstand gezeigt. Die Bekleidung besteht für Europäer in einer Tropen- und einer Heimatuniform, vgl. Uniform. Bewaffnung und Ausbildung sind im Prinzip wie in der Heimat, wobei jedoch der Charakter des Gegners und des Kriegsschauplatzes wesentliche Änderungen in der Truppenführung und Verwendung mit sich bringen. Über Pensionierung s. Pension (Textbeilage), über Gerichtswesen s. Militärstrafgerichtsbarkeit. Die »Organisatorischen Bestimmungen für die kaiserlichen Schutztruppen in Afrika« (Schutztruppen-Ordnung) vom 25. Juli 1898 enthält die Bestimmung über Zweck der Schutztruppen, Ressortverhältnisse, Gliederung, Zusammensetzung, Verteilung und Unterbringung, Ergänzung, Ausscheiden, Verwaltungsangelegenheiten und fußen auf dem Gesetz vom 7. Juli 1896.

Bibliographie

  • Bremen, v.: Die Kolonialtruppen und Kolonialarmeen der Hauptmächte Europas (Bielefeld 1902)
  • Loebell, v.: Jahresberichte über die Veränderungen und Fortschritte im Militärwesen (Berlin)
  • Maercker: Unsere Schutztruppe in Ostafrika (Berlin 1893)
  • Scheele, v.: Über die Organisation der kaiserlichen Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika (Beiheft zum Militär-Wochenblatt 1896, Nr. 9)
  • »Vierteljahrshefte für Truppenführung und Heereskunde« (Berlin 1904-07)
  • Reichsgesetzblatt 1896, S. 187 ff.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Schutztruppen im Mai 1914