Sachsen-Gotha

Orangeriegarten in Gotha.

Sachsen-Gotha, ehemaliges Herzogtum der Ernestinischen Linie des Hauses Sachsen. Das Gebiet verblieb in der Wittenberger Kapitulation 1547 den Ernestinern, fiel bei der Teilung von 1572 mit Koburg Johann Kasimir, dem älteren Sohn Johann Friedrichs des Mittleren, zu, nach dessen Tod es 1633 an Johann Ernst von Eisenach und, als mit diesem 1638 der Stamm Johann Friedrichs des Mittleren erlosch, bei der Neuteilung der Ernestinischen Lande 1641 an Ernst den Frommen kam, der die Linie Sachsen-Gotha. begründete und 1672 die ältere Linie Sachsen-Altenburg zum größten Teil beerbte.

Als Ernst 1675 gestorben war, teilten 1680 seine sieben Söhne. Dem ältesten, Friedrich I. (1675–91), fielen die Ämter Gotha, Tenneberg, Wachsenburg, Ichtershausen, Georgenthal, Schwarzwald, Reinhardsbrunn, Volkenrode, Oberkranichfeld, Altenburg, Leuchtenburg und Orlamünde zu, die das Herzogtum Gotha-Altenburg bildeten; und da 1685 Friedrich die Primogenitur einführte, blieb es bis zum Erlöschen seiner Linie ungeteilt. Unter Friedrich II. (1691–1732), fielen das Herzogtum Eisenberg und sieben Zwölftel vom Amt Themar 1721 an Sachsen-Gotha. Schon Friedrich I. und Friedrich II. hatten das Land durch kostspielige Liebhabereien und Soldatenspielerei geschädigt. Friedrich III. (1732–72) führte mit Meiningen 1747 den Wasunger Krieg, entstanden aus einer Rangstreitigkeit zwischen einer Frau v. Pfaffenrath und Frau v. Gleichen; auch wurde unter ihm das Land durch den Siebenjährigen Krieg, besonders 1757, arg heimgesucht.

Die drückende Schuldenlast beseitigte Ernst II. (1772–1804) durch sparsame Verwaltung und Verminderung der Truppen. August (1804-22), ein begeisterter Verehrer Napoleons I., trat 1806 dem Rheinbund bei und ließ seine Truppen in Spanien, Tirol und Russland kämpfen.

Mit Augusts Bruder Friedrich IV., der 1807 katholisch wurde und daher die geistlichen Hoheitsrechte dem Oberkonsistorium überlassen musste, erlosch 11. Febr. 1825 die Gotha-Altenburgische Linie, und nach längerem Erbstreit fiel im Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 Altenburg an Sachsen-Hildburghausen und bildete fortan ein besonderes Herzogtum, während Gotha mit dem Herzogtum Koburg zum Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha (s. d.) vereinigt wurde, aber seine besondere Verfassung behielt.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Bibliographie

  • Beck: Geschichte des gothaischen Landes (Gotha 1868–76, 3 Bde.)
  • Galletti: Geschichte und Beschreibung des Herzogtums Gotha (Gotha 1779–1824, 5 Tle.)
  • Möller, J. H.: Gotha Herzogtum und Stadt in den Jahren 1756–1764 (Gotha 1854)
  • Schulze: Heimatskunde für die Bewohner des Herzogtums Gotha (Gotha 1845–47, 3 Bde.)
  • »Landeskunde des Herzogtums Gotha« (Gotha 1884)
  • »Mitteilungen der Vereinigung für gothaische Geschichte und Altertumsforschung« (Gotha 1901 ff.)

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