Requisition

Requisition (lat., »Auf-, Nachsuchung«), im Verkehr der Behörden untereinander die Aufforderung zur wechselseitigen Unterstützung, namentlich das Ersuchen (Hilfsschreiben, Requisitionsschreiben) der Gerichte um Gewährung der Rechtshilfe (s. d.). Im Kriegswesen ist Requisition (heute im deutschen Heer Beitreibung genannt) das Herbeischaffen von Lebensmitteln und militärischen Bedürfnissen von den Bewohnern in Feindesland. Die Requisition geschieht auf Anordnung der höheren Truppenbefehlshaber möglichst bei den Ortsbehörden durch die Intendantur, die auch die ordnungsmäßige Ausgabe an die Truppen bewirkt. Bei den Avantgarden, größeren Erkundungen, plötzlicher Änderung der Marschrichtung wird die Requisition meist auch von den Truppen selbst, aber stets unter Leitung eines Offiziers auf Befehl der vorgesetzten Truppenbehörde ausgeführt, die auch die amtlichen Empfangsbescheinigungen ausstellt. Eine Requisition, ohne letzteren von Mannschaften eigenmächtig ausgeführt, gilt als Plünderung oder Brandschatzung, war aber in früheren Jahrhunderten Gebrauch. Das im 18. Jahrhundert streng befolgte System der Magazinverpflegung hemmte die Bewegungen der Heere außerordentlich, da diese vor dem Weitermarsch das Eintreffen der Lebensmitteltransporte abwarten mussten. Während der Kriege der französischen Revolution begann man die Requisition einzuführen, die von Napoleon systematisch angewendet wurde und seitdem allgemeine Geltung fand. Die Magazinverpflegung tritt dann ein, wenn die Requisition nicht mehr ausreicht. Requisitionen im eigenen Land werden als Anforderungen bezeichnet.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe