Schwäbischer Reichskreis

Kaiserliche Reichs Executions Armée, 1757–1763

Schwäbischer Kreis, einer der zehn Kreise des ehemaligen Deutschen Reiches, umfasste größtenteils das alte Schwaben, wurde begrenzt von der Schweiz, dem ober- und kurrheinischen, fränkischen, bayerischen und österreichischen Kreis und nach Abtretung des Elsass von Frankreich. Der Kreis war mehr als die anderen in kleinere Territorien zersplittert. Der Flächengehalt betrug 34.700 km², auf denen ca. 2,5 Millionen Einwohner lebten. Die Kreisstände gliederten sich in die fünf Bänke der geistlichen, der weltlichen Fürsten, der Prälaten, der Grafen und Herren und der Städte. Zur Bank der geistlichen Fürsten gehörten: die Hochstifter Konstanz und Augsburg und die gefürsteten Abteien Kempten, Ellwangen, Lindau und Buchau. Die Bank der weltlichen Fürsten begriff in sich: das Herzogtum Württemberg, die Markgrafschaft Baden (Baden-Durlach, Baden-Baden, Baden-Hochberg), die Fürstentümer Hohenzollern, die gefürstete Grafschaft Thengen, die Lande des fürstlichen und gräflichen Hauses Öttingen, die gefürstete Grafschaft Klettgau, das fürstliche Haus Liechtenstein. Auf der Bank der Prälaten waren vertreten: die Abteien Weingarten, Ursperg, Schussenried, Marchthal, Petershausen, Zwiefalten, Gengenbach u. a. Zur Bank der Grafen und Herren gehörten: die Komturei des Deutschen Ordens Alschhausen, die Fürstenbergschen und Montfortschen Herrschaften, die Grafschaften der Truchseße von Waldburg, der Grafen Fugger u. a. Auf der Bank der Städte saßen die Vertreter von 31 Reichsstädten, darunter: Augsburg, Ulm, Esslingen, Reutlingen, Nördlingen, Rottweil, Heilbronn, Memmingen, Lindau, Ravensburg, Kempten, Kaufbeuren, Weil, Wimpfen und Offenburg. Die kreisausschreibenden Fürsten waren: der Herzog von Württemberg, der Bischof von Augsburg, der Markgraf von Baden und der Bischof von Konstanz. Das Direktorium führte Württemberg. Die Kreistage wurden in Ulm gehalten. Zum Kammergericht ernannte der Schwäbische Kreis zwei Assessoren, einen evangelischen und einen katholischen.

Die Mitglieder des Schwäbischen Reichskreises stellten mehr als 100 kleine und kleinste Truppenkontingente, aus denen vier Infanterie- und zwei Reiterregimenter für die Reichsarmee gebildet wurden. Dabei wurde auf konfessionelle Gleichberechtigung geachtet: eine Hälfte der Armee war katholisch, die andere protestantisch.

Bedingt durch die Grenzlage zu Frankreich und die andauernde Kriegsgefahr, waren die kleinen Territorien und Reichsstädte des Kreises zur militärischen Zusammenarbeit gezwungen. Der Schwäbische Kreis unterhielt deshalb ab 1694 ein stehendes Heer. Stehende Heere haben gegenüber Kriegsformationen den Vorteil einer gründlicheren Ausbildung und des damit verbundenen Esprit de Corps, sie sind aber auch sehr teuer im Unterhalt. Wenn die Landstände keine ausreichenden Mittel mehr bereitstellten, wie das im Herzogtum Württemberg der Fall war, dann musste drastisch gespart werden. So war das Dragoner-Regiment Württemberg bei Ausbruch des Polnischen Erbfolgekrieges (1733–1735) noch unberitten, obwohl es 1734 am Feldzug am Oberrhein teilnehmen sollte. Berittene Truppen mussten aber jahrelang ausgebildet werden, bis sie überhaupt sinnvoll eingesetzt werden konnten.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Schwäbischer Reichskreis

  • Kürassier-Regiment Hohenzollern (katholisch)
  • Dragoner-Regiment Württemberg (protestantisch)
  • Artillerie-Kompanie Esslingen (protestantisch)
  • Artillerie-Kompanie Rottweil (katholisch)

Bemerkenswert ist, dass die protestantischen Kontingente der Reichsarmee vorzugsweise preußische Uniformen und Grenadiermützen trugen, während die katholischen Truppen lieber mit der österreichischen Militärmode gingen. Die Regimenter des Schwäbischen Reichskreises galten im Siebenjährigen Krieg insgesamt als wenig zuverlässig, unabhängig von der Konfession.

Bibliographie

  • Gudenus, Philipp Franz Freiherr von: Reiter, Husaren und Grenadiere (Dortm. 1979)
  • Kühlmann, Hermann: Kurze Geschichte der Fahnen des schwäbischen Kreises, in: Die Zinnfigur, Jg. 8 (1959), Nr. 1, S. 12–14 und Nr. 2, S. 37
  • Langwerth von Simmern: Die Kreisverfassung Maximilians I. und der schwäbische Reichskreis (Heidelb. 1896)
  • Tessin, Georg: Die Inhaber der Fränkischen und Schwäbischen Kreisregimenter, in: Zeitschrift für Heereskunde, Nr. 319, Mai/Juni, IL Jg. (1985), S. 81–83

Figuren des Siebenjährigen Krieges