Pfähle

Pfähle zum Abstecken einer Schanze.

Pfähle, sind bei der Befestigung von sehr mannigfaltiger Anwendung, daher auch ihre Länge und Stärke von der jeweiligen Bestimmung abhängen. Die Holzart, deren man sich dazu bedient, ist fast völlig gleichgültig, nur sind bei den großen und starken Pfählen, die immergrünen oder weichen Nadelhölzer vorzuziehen, nicht nur wegen ihrer Wohlfeilheit, wenigstens im größten Teil von Deutschland, sondern auch, weil sie eine schnellere Arbeit geben, als die härteren Laubhölzer. Die großen Pfähle dienen bei Wasserbauten als Grundpfähle, Spundwände, Pfahlroste usw. Die Grundpfähle sind gewöhnlich 6 bis 8 Zoll stark, und werden so lang gemacht, dass sie durch den lockeren Boden hindurch, und noch bis ⅓ ihrer Länge in den festen Boden hineingetrieben werden können. Die kleinen Pfähle werden hauptsächlich als Palisaden, oder zum Faschinenwerk, den Schanzkörben etc. gebraucht.

Die Faschinenpfähle, auch Pikettpfähle, sind 3 bis 5 Fuß lang, und 1½ bis 2 Zoll stark; zu den Schanzkörben sind die Pfähle 3 bis 8 Fuß lang, und 1½ bis 2½ Zoll stark, je nachdem die Körbe groß oder klein werden sollen. – Außer allen diesen gibt es noch zu verschiedenem Gebrauch Kampierpfähle, Gewehrmicken, ehemals Zeltpfähle; ferner Sturmpfähle; die Federn der spanischen Reiter usw. Auch werden kleine Pfählchen 2 Fuß lang und 1 bis 2 Zoll dick, aber zugespitzt, als Hindernis gebraucht, indem man sie reihenweise vor den Graben so einschlägt, dass die Reihen 8 Zoll, die Pfählchen in den Reihen aber 4 Zoll von einander stehen; setzt man 15 Reihen, so kann Niemand über sie wegspringen. Dabei werden sie so eingeschlagen, dass einige 5 Zoll, andere aber 10 Zoll bis 1 Fuß hervorstehen, worauf man sie mit einem Schneidemesser zuspitzt. Allein sie geben ein geringeres Hindernis ab, als die Wolfsgruben, und erfordern doch ungleich mehr Arbeit. Sollte man Mangel an Holz haben, so kann man sich ihrer im Graben statt der Palisaden bedienen.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe