Ordonnanz

Ordonnanz.

Ordonnanz (franz.), Befehl, Verordnung, militärische Dienstvorschrift; dann ein Soldat, der einem höheren Vorgesetzten zugeteilt wird, um seine Befehle zu überbringen. Je nach Stellung und Rang des Vorgesetzten und der Art der Dienstleistung wird zu diesem Dienst ein berittener (Meldereiter) oder unberittener Ordonnanzunteroffizier oder ein Gemeiner (Ordonnanz schlechthin) verwendet. In einigen Armeen sind eigene Truppengattungen zum beständigen Ordonnanzdienst bei höheren Offizieren bestimmt, wie in Deutschland die (berittenen) Stabsordonnanzen bei den Truppenbefehlshabern vom Brigadekommandeur aufwärts, die Leibgendarmen beim Kaiser und der Kaiserin. Ordonnanzoffiziere werden neben den Adjutanten zu höheren Führern kommandiert für die Dauer von Übungen, für Gefechtstage, bei Inspizierungen. Bei einigen Souveränen haben Ordonnanzoffiziere ganz die Stellung persönlicher Adjutanten. Außerdem werden in Deutschland auch die zur Bedienung in Offiziersspeiseanstalten oder zum Kochen in Mannschaftsküchen verwendeten Soldaten Kasino- oder Tisch-, bez. Küchenordonnanzen genannt. Ordonnanzanzug heißt im deutschen Heer der Anzug mit Seitengewehr und Helm.

In Österreich gibt es im Frieden ständige Ordonnanzoffiziere für den zur Disposition des Allerhöchsten Oberfehls gestellten General der Kavallerie Erzherzog Franz Ferdinand, die beiden Landwehroberkommandanten und den ersten Generaladjutanten des Kaisers. Von Mannschaftsordonnanzen unterscheidet man solche für den Kasernen-, Kanzlei-, Lazarett- und Wachtdienst. Im Krieg erhalten die statt der Korpskommandanten zurückbleibenden Militärkommandanten einen nichtaktiven Offizier als Ordonnanzoffizier; alle höheren Kommandanten in der Front Ordonnanzoffiziere, z. B. der Brigadier 1, der Infanteriedivisionär 2, der Kavalleriedivisionär 4. Den niederen Ordonnanzdienst bei Stabs- und Hauptquartieren bestreitet die Stabskompanie und der Stabskavalleriezug. Eine besondere Ordonnanztruppe für den Gebirgskrieg besitzt die österreichische Armee in der Division berittener Tiroler und der Eskadron berittener Dalmatiner Landesschützen.

Ordonnanzmäßig, vorschriftsmäßig, daher z. B. Ordonnanzwaffen (Ordonnanzgewehre etc.), die in den Armeen zum Dienstgebrauch eingeführten Waffen, im Gegensatz zu Luxuswaffen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe