Gulden

Gulden (Tientje).

Gulden, eine Silbermünze und Währungseinheit in deutschen und benachbarten Staaten seit Mitte des 17. Jahrhunderts, nachdem die Goldgulden größtenteils verschwunden waren. Gewöhnlich teilte man ihn in 60 Kreuzer zu 4 Pfennig und setzte ihn meistens = ⅔ Taler, unbeschadet der Verschiedenheit des Münzfußes. Dem besseren meißenschen Gülden folgte der feine sächsische Gulden oder das Zweidrittelstück des Leipziger Münzfußes von 1690, wonach 18 Gulden aus der Kölnischen Mark feinen Silbers hergestellt wurden, = 2,3385 Mk. der späteren Talerwährung. Hannover behielt ihn bis 1817 und Braunschweig bis 1857 zu 13½ Stück aus der rauhen Mark oder als feines Zweidrittel 15 8/9-lötig bei; Mecklenburg prägte ihn (neues Zweidrittel) 1789–1830 und als Handelsmünze Preußen 1796–1810: 12-lötig; Hannover und Mecklenburg gaben auch ⅓-Stücke oder halbe Gulden aus, und dieses teilte die Einheit in 32 Schilling, während der Gulden für Ostfriesland in 10 Schaap zu 20 Witten zerfiel.

Als Abschleifung und unterbliebene Einlösung den Wert der Münzen verringert hatte, griffen die meisten Staaten zum Konventionsfuß, in dem zwar die Teilstücke weiter geprägt wurden, aber schon 1754 in Bayern und dann in ganz Süddeutschland außer Österreich und Liechtenstein unter Erhöhung um ein Fünftel des Nennwertes der Kopfstücke etc. Daraus entstand der rheinische Gulden, 24 in der Mark fein oder 1 Gulden = 1,7539 Mk. als eine Rechnungseinheit, die durch den ausgebreiteten Umlauf der Kronentaler an voller Entfaltung gehindert wurde.

In einigen Staaten blieb zeitweise der fränkische Gulden als Rechnungseinheit erhalten, 19⅕ aus der feinen Mark, zu 20 guten Groschen oder 15 Batzen von 5 Kreuzer, so in Meiningen = 2,1924 Mk.; von Preußen wurde 1792–94 für seine fränkischen Fürstentümer der Schwabacher Gulden zu 16 guten Groschen = 2,00448 Mk. 12-lötig geprägt. In Frankfurt unterschied man vor 1843 den Gulden Warenzahlung oder Münze vom Gulden Wechselgeld und rechnete 11 erstere = 9⅕ letztere.

Im 19. Jahrhundert glitt, weil sich im Verkehr die Überschätzung des Kronentalers auf 2,70 statt 2,64 Gulden geltend machte, die rheinische Währung in eine süddeutsche über, 24½ Gulden aus der Mark fein, der Gulden = 1,7181 Mk., zuerst 1813 und 1819-27 von Baden und 1824-25 von Württemberg mittels 12-lötiger Stücke ausgeführt, dann gemäß der Konvention vom 25. Aug. 1837 seitens aller süddeutschen Staaten, aber mit 9/10 Feinheit in Stücken zu 1 und ½ sowie meistens 2 Gulden.

Im Anschluss an diese Währung prägten Baden 1819-27 und Württemberg 1824-25 auch Goldmünzen zu 10 Gulden, jenes 21⅔-karätig = 17,3242 Mk. und dieses 21½-karätig = 16,6998 Mk., entsprechend zu 5 Gulden. Die Annäherung an Norddeutschland mittels des Doppeltalers wurde durch den Wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 zwischen dem Zollverein und Österreich-Ungarn weitergeführt, indem als gemeinsame Münze der Vereinstaler diente und bestimmt ward, dass der neuere süddeutsche Gulden in 9/10 Feinheit zu 52½ Stück auf das Pfund von 500 g auszuprägen sei, = 4/7 norddeutsche Taler oder 6/7 österreichische Gulden = 1,7143 Mark. In dieser zu Ende 1875 erloschenen Währung sind Stücke zu 2, 1 und ½ Gulden hergestellt worden.

Der neue österreichische Gulden (Florenus, ungar. Forint), seit 1. Nov. 1858 zu 45 Stück aus dem Pfund Silber, = ⅔ Taler oder 2 Mk., wurde durch kaiserliche Patente vom 19. Sept. 1857 und 27. April 1858 in 100 Neukreuzer (später Kreuzer) geteilt und 9/10 fein im Gewicht von 12,3457 g geprägt, entsprechend 2 Gulden, der ¼ Gulden hingegen 520 Tausendstel fein. Hierzu traten durch Gesetz vom 9. März 1870 Goldmünzen zu 8 und 4 Gulden, letztere 155 aus dem rauhen Pfund von 9/10 Feinheit = 8,10 Mk., denen die 20- und 10- Frankstücke völlig gleichgestellt wurden.

Aus einem ziemlich stetig gewordenen Kurse des Guldens österreichischer Papierwährung = 1,70 Mk. ist die neue Kronenwährung hervorgegangen. Der polnische Gulden (s. Zlot) = 0,4859 Mk. von 1841 war in 30 Groschen geteilt, ebenso der Gulden für die Provinzen Preußen und Posen; jedoch gingen dort 3 und hier 6 Gulden auf den Taler. In den Niederlanden war der Gulden (engl. Guilder, franz. Florin) in 20 Stuiver zu 16 Penning geteilt, bei 11/12 Feinheit, 1816–39 in 100 Cents. Das Gesetz vom 22. März 1839 machte ihn 10 g schwer und 945 Tausendstel fein = 1,701 Mk., entsprechend Stücke zu 2½ und ½ Gulden, bis 1847 auch zu ¼, 110 und 120 Gulden; später wurden Kurantmünzen nur noch zu 1 (auch Silberrupie genannt) und ½ Gulden für Ostindien geprägt, da der Staat zur Goldwährung übergegangen war. Nach dem Gesetz vom 6. Juni 1875 wiegt das Stück von 10 Gulden (Tientje) 6,72 g und ist 9/10 fein = 16,8739 Mk. (s. Tafel »Münzen VI«, Fig. 1).

Von den Kantonen der Schweiz rechneten die meisten bis 1852 neben Schweizerfranken oder ausschließlich nach Gulden zu 70 Bluzger, 60 Kreuzer, 40 Schilling oder (Pfund) 50 Schilling; in Luzern war der 13⅙-lötige Gulden (40 Schilling) von 1793 schon auf die Stufe des Schweizerfranken gefallen. Das niederländische Westindien rechnete bis 1827 nach Gulden zu 20 Stüver = ⅓ Doll. oder 1/14 Pfd. Sterl., und für Britisch-Guayana, wo dieselbe Währung (1 Gurd = 3 Guilders) galt, wurden 1809–1816 eigene Münzen zu 3, 2, 1, ½ und ¼ Gulden im Silberwerte des Guldens von 1,1451 Mk. geprägt.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Münzkunst: Herstellung von Münzen