Kreistruppen

Kreistruppen, im Deutschen Reich durch Reichsschluss von 1681 festgesetzte Truppenkontingente für jeden der zehn Reichskreise, an Stelle der früheren Kontingente der Reichsstände. Die Kreistruppen betrugen zusammen (Simplum) 12.000 Mann Kavallerie, 28.000 Mann Infanterie, außerdem Artillerie und Ingenieure, jedoch erst vom Ende des 17. Jahrhundert an als stehende Truppen. Die Truppen eines Kreises kommandierte der Kreisoberst, alle Kreistruppen standen unter der Kreisgeneralität, diese im Falle des Reichskrieges unter der Reichsgeneralität.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe