Kommandant

Kommandant (franz.), in Deutschland der militärische Befehlshaber einer Festung (auch ein bis zwei Kommandanten unter einem Gouverneur), auch einiger offenen Städte, eines Kriegsschiffes, eines Panzerfahrzeugs, sowie des Hauptquartiers des Kaisers oder im Krieg des Großen Hauptquartiers. Der Kommandant eines Kriegsschiffes, dessen Stellung nicht mit einem bestimmten Rang verknüpft ist, hat die Befugnis, den Wimpel der Kriegsschiffe am Großtopp seines Schiffes als Kommandozeichen zu führen; ihm liegt neben seiner seemännisch-militärischen Aufgabe im Ausland häufig auch die Vertretung der Reichspolitik und der Reichsinteressen ob. In anderen Heeren (z. B. in Österreich) ist Kommandant Befehlshaber eines Truppenteils (s. Kommandeur); in Frankreich bei der Infanterie soviel wie Major. Kommandantur, Amtsgebäude des Kommandanten; auch Name der Behörde, bestehend aus dem Kommandanten und seinem Stab. Vgl. Festung und Garnison.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe