Kloster

Kloster (v. lat. claustrum, »nach außen abgeschlossener Ort«, auch Monasterium, Coenobium), die gemeinsame Wohnung einer Anzahl Mönche oder Nonnen, die nach bestimmten Ordensregeln leben. Von den christlichen Konfessionen haben nur die römisch-katholische, die griechisch-katholische, die armenische, jakobitische und koptische Klöster; die protestantische verwirft das Institut. Alle Mönche und Klosterfrauen legen die drei Klostergelübde des Gehorsams, der Keuschheit und der Armut ab. Die katholische Kirche unterscheidet eine hohe, höhere und höchste Armut. Die erste besteht darin, dass ein Kloster nur so viel liegende Gründe besitzen darf, als zu seiner Erhaltung nötig sind; die zweite darin, dass es gar keinen Grundbesitz, wohl aber Mobilien etc. besitzen darf; die dritte gestattet keinerlei Eigentum. Die hohe Armut geloben unter den sogen. Bettelmönchen die Karmeliter und Augustiner, die höhere die Dominikaner, die höchste die Franziskaner, namentlich die Kapuziner. Als ausschließlichen oder hauptsächlichsten Zweck des Klosterlebens bezeichnen die Ordensregeln ein religiös-beschauliches Leben, oft aber auch in Verbindung mit Leistungen in den Gebieten der Seelsorge, des Missionswesens, der Erziehung, Armen- und Krankenunterstützung.

Kloster, in Verteidigungszustand zu setzen, s. Haus.

Klöster im Modell

  • Klosteranlage mit Friedhof und Zubehör, 1:87 Vollmer 43860
  • Kloster Maulbronn, 1:300 Schreiber-Bogen 636

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe