Kammerjäger

Kammerjäger, früher Leibjäger eines Fürsten; jetzt besonders derjenige, der das Fangen und Vertreiben von Ratten, Mäusen und anderem Ungeziefer als Geschäft betreibt.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe