Investiturstreit, 1076–1122

Investiturstreit, der zwischen den Päpsten und deutschen Kaisern im 12. Jahrhundert geführte Streit über die Belehnung der Bischöfe; diese wurden als Reichsfürsten vom Kaiser mit ihrem Landbesitz, aber zugleich auch als Bischöfe mit ihrer geistl. Würde (Ring und Stab) belehnt. Seit Gregor VII. nahmen nun die Päpste das Einsetzungsrecht für sich in Anspruch, was die kaiserl. Rechte verletzte. Auf der Synode von Sutri 1111 verzichtete Paschalis II. für das Recht der Investitur auf den weltlichen Besitz der Bischöfe, was diese indes verwarfen. Das Wormser Konkordat 1122 teilte endlich die Gegenstände der Investitur: zuerst sollte der Kaiser mit dem weltlichen Besitz belehnen, dann der Papst mit der geistlichen Würde.

Quelle: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon, 5. Auflage 1911

Glossar militärischer Begriffe