Heroldsamt

Heroldsamt, in manchen Staaten eine Behörde für Standes- und Adelssachen (s. Herold). Das preußische Heroldsamt, das zum Ressort des königlichen Hausministeriums gehörte, wurde in seiner neueren Gestalt 1855 errichtet (das vom König Friedrich I. 1706 eingesetzte Oberheroldsamt wurde unmittelbar nach seinem Tod aufgehoben) und wurde nach den Grundsätzen der Heraldik geleitet. Der Vorsitzende führte den Titel Heroldsmeister. In Bayern wurden die Adelssachen vom Staatsministerium des königlichen Hauses und des Äußeren besorgt. In Russland führte das Departement des Senats für Heraldik den Titel Heroldsamt. Auch hier hieß ein Mitglied dieses Amtes, das sich namentlich mit den Zeremonialien befasste, Heroldsmeister.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe