Graben

Graben.

Graben, offene, im Erdreich hergestellte Leitung, in der Regel mit trapezförmigem Querschnitt. Die Gräben dienen zur Ent- und Bewässerung, zur Trockenhaltung der Fahrbahn von Straßen und Eisenbahnen (Straßen-, bez. Bahngräben). Gräben, die Wasser führen sollen, müssen regelmäßiges Sohlengefälle erhalten. Bei starkem Gefälle muss man Sohle und Böschungen pflastern. Trockene Gräben dienen als Begrenzung von Grundstücken, große Gräben, z. B. für Schifffahrtszwecke oder für Bewässerungs- und Triebwerkanlagen, heißen Kanäle, Gräben in sehr geringen Abmessungen werden Rinnen (bei Bewässerungsanlagen), auch Wasserfurchen genannt.

Gräben werden militärisch gelegentlich beim Schießen und zur Deckung verwertet; sie bilden ein Hindernis der Truppenbewegung, deshalb muss eine Truppe im Überwinden von Gräben geübt sein. In der Befestigungskunst liefern die Gräben die Erde zur Errichtung der Wälle und sind ein Haupthindernis feindlicher Annäherung. Soll der Graben den Zweck erfüllen, so muss für eine frontale und eine flankierende (Quer- und Längs-) Bestreichung gesorgt sein. Sie erfolgt, außer vom offenen Wall, aus tiefliegenden Hohlbauten (Kasematten) durch niedere Grabenflankierung. Letztere kommt bei polygonalem Grundriss des Systems, dem der Graben folgt, ausschließlich zur Anwendung, während bei bastioniertem oder tenailliertem Grundriss die Flankierung vom hohen Wall ausgehen kann.

Palisade, Graben und Wall am Limes Germanicus.

Der trockene Graben als Hindernis hat nur Bedeutung für die Sturmfreiheit, wenn die Breite von 10 m gegen einfache Überbrückung sichert, die Tiefe 6–8 m beträgt und die Steilheit der Wände zum Ansetzen von Leitern zwingt. Je schmäler und tiefer der Graben ist, desto besser deckt er das Mauerwerk gegen indirekten Schuss. Die äußere Grabenböschung (Kontreskarpe) ist zwar nicht der direkten Beschießung, wohl aber der im Graben springenden Granaten ausgesetzt, weshalb sie durch massige Mauerbekleidung geschützt wird. Die dem Feinde zugekehrte innere Grabenwand (Eskarpe) wird in Erde geböscht, bei durch Beschießung besonders gefährdeten Linien mit mehr als ganzer Anlage. Am Fuße bringt man meist Gitter an, und auch die Grabensohle wird mit Hindernissen versehen. Letztere hat ein Gefälle nach der Mitte, wo ein kleiner Graben (Künette) zur Ableitung des Wassers etc. dient; vor Scharten, Eingängen etc. findet sich ein Trennungsgraben, Diamant.

Bei nassem Graben verlangt man für Sturmfreiheit 20 m Sohlenbreite und militärische Wassertiefe (1,80 m). Kontereskarpen in Mauerwerk finden sich als Ergänzung bei Frost, sonst schließen flache Böschungen den Graben ein. Früher benutzte man Schleusenvorrichtungen, um den Graben trocken oder nass zu halten. Vgl. Festung und Feldbefestigung.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Graben, Weg der Belagerer in den Festungsgraben, s. Descente.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Feldbefestigung