Gendarmerie

Gendarmen (franz. gendarmes oder hommes d’armes), in der Leibgarde der französischen Könige dienende Edelleute und seit 1439 die schwer gerüsteten Ritter der von Karl VII. neu geschaffenen Ordonnanzkompanien. Ludwig XIV. stellte die aus Edelleuten gebildeten Kompanien der gens d’armes zu seinen Haustruppen. In Preußen bestand bis 1806 ein Kürassierregiment Gens d’armes (K10) als eine Art Gardetruppe. In der französischen Revolution wurde die Truppe in ein Korps zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit an der Stelle der früheren Maréchaussée verwandelt, und seit 1809 wurden für den Sicherheitsdienst, namentlich auf dem Land, in fast allen deutschen Staaten Gendarmerien zu Pferde und zu Fuß gebildet, die an die Stelle der früheren Landdragoner, Landreuter, Landjäger, Polizeihusaren etc. traten. Die Einrichtung der preußischen Gendarmerie wurde durch die Gesetze vom 30. Juli 1812 und 30. Dezember 1820 geschaffen. Es gibt in Preußen Fuß- und berittene Gendarmen (Landgendarmen), die sich aus gedienten Unteroffizieren ergänzen. Die preußische Landgendarmerie steht unter einem General als Chef in Berlin, jeder Provinz ist eine Brigade zugeteilt; unter dem Brigadier (Oberst) und 4 bis 5 Distriktsoffizieren (Hauptleute) stehen 40 bis 50 Gendarmen. Hierfür ressortiert die Gendarmerie vom Kriegsministerium. Der Anstellung der Gendarmen geht eine sechsmonatige Probedienststellung und eine Gendarmerieprüfung voraus, nach zwölfjährige Gesamtdienstzeit erhält der Gendarm die Dienstprämie der Unteroffiziere, und wenn er 2 Jahre von der zwölfjährigen Dienstzeit in der Gendarmerie gedient hat, das Offiziersportepée.

Bekannte Figuren

  • Französische Gendarmes de la Garde, 1:72 mm Hinton Hunt BB26
  • Französische Lanciers-Gendarmes 1810–1812, 1:72 Hinton Hunt BB16
  • Kopf mit Zweispitz der Gendarmen, 1:72 Lancier Bleu H 02
  • Italienische Carabinieri

Der Gendarm ist Person des Soldatenstandes, steht aber in Bezug auf Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit unter der Zivilbehörde (Landrat). Der Gendarm hat Befehlsbefugnis über alle im Rang unter ihm stehenden Militärpersonen, wogegen ihm im Dienst außer den Zivilbehörden nur Gendarmerievorgesetzte Befehle erteilen dürfen. Der Dienst der Gendarmerie ressortiert vom Ministerium des Inneren, die Verteilung im Land erfolgt durch das Kriegsministerium und das Ministerium des Inneren gemeinsam. Für Disziplin und Strafrechtspflege stehen die Gendarmen unter den Militärgesetzen. Die Offiziere (verabschiedete Halbinvaliden) haben sich vor ihrer Anstellung drei Monate auf einer Gendarmerieschule einzuarbeiten. Die Bewaffnung der Gendarmen besteht aus Säbel und Revolver. Bayern hat ein 1812 errichtetes, dem Kriegsministerium unterstelltes Gendarmeriekorps, Sachsen seit 1810 ein Landgendarmeriekorps, Württemberg seit 1823 ein Landjägerkorps etc. Auch die Hafengendarmerie in Swinemünde, Unteroffiziere und Gefreite der Kavallerie, werden beim Manöver als militärische Polizei verwendet. Gendarmeriepatrouillen werden beim Manöver aus Unteroffizieren und Gefreiten der Kavallerie zusammengesetzt und mit Ringkragen zum Waffenrock oder Mantel versehen. Sie haben die Zuschauer vom Betreten bestellter Felde abzuhalten, bez. geeignete Aufstellungspunkte anzuweisen, im übrigen den Feldgendarmen entsprechende Polizeidienste zu verrichten. Die Leibgendarmerie bildet einen Teil des militärischen Hofstaates des deutschen Kaisers und steht unter dem Befehl eines königlichen Flügeladjutanten im Rang eines Generalmajors.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe