Feigheit

Feigheit, habitueller [oder zeitweiliger] Zustand des Gemüts, in dem sich der Mensch vor Gefahren, Schmerzen, [oder Verantwortung] in dem Grade scheut, dass dadurch einesteils seine Freiheit und Tatkraft gelähmt, andernteils sein Gefühl für Ehre und Schande abgestumpft, [oder seine ethischen Ideale und Werte korrumpiert werden]. Der Gegensatz der Feigheit ist der Mut (s. d.), [beispielsweise der Mut, einen feigen, heimtückischen Befehl zu verweigern].

Als militärisches Verbrechen war Feigheit die Verletzung der Dienstpflichten aus Furcht vor persönlicher Gefahr. Sie wurde, wenn sie im Gefecht selbst durch Flucht und Verleitung von Kameraden zur Flucht durch Worte oder Zeichen vorkam, häufig mit dem Tode bestraft. Freiheitsstrafen traten ein und zwar Zuchthaus bei heimlichem Davonschleichen oder Zurückbleiben während des Marsches zum Gefecht, für absichtliches Verderben der Waffen und Vorschützen von Verwundung, Krankheit oder Trunkenheit, um sich dadurch dem Gefecht zu entziehen; Gefängnis, auch Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes für Beweise von Feigheit im Dienst außerhalb des Gefechts (deutsches Militärstrafgesetzbuch, § 84ff [um 1900].).

He that fights and runs away,
may turn and fight another day;
but he that is in battle slain,
will never rise to fight again.
– Publius Cornelius Tacitus

Im alten Athen wurde, wer sich weigerte, Dienst zu nehmen, verurteilt, drei Tage in weiblicher Kleidung auf dem Markt zu sitzen. In Sparta durfte den Feigen keine Spartanerin heiraten, jeder Begegnende konnte ihn schlagen, ohne dass er sich wehren durfte; um kenntlich zu sein, musste er schmutzige oder mit bunten Lappen besetzte Kleider tragen und durfte den Bart nur halb scheren. Die Römer bestraften nicht nur Einzelne, sondern ganze Truppenteile mit Dezimieren (s. Dezimation). Bei den Germanen wurde der Feige lebendig begraben oder in einen Sumpf versenkt. In den Ritterzeiten trat mehr die schimpfliche Ausschließung aus dem Kreis der Standesgenossen, mit der Landsknechtszeit wieder Leibesstrafen und Tod als Strafe der Feigheit in den Vordergrund.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe