Etappe

Etappe, eigentlich soviel als Stapel, vorübergehende Niederlage, vorübergehender Aufenthaltsort; daher im Kriege die zum Marschquartier bestimmten Orte, obgleich man auch Etappen nur diejenigen Rastorte nennt, welche auf eine bestimmte Weite von einander liegen, und wo sich Anstalten zur Verteilung der Truppen in die umliegende Gegend, so wie zu deren Verpflegung, zur Vorspannlieferung usw. befinden. Daher sind in diesen Orten Etappenkommandanten, Kommissairs usw. Uneigentlich und schlecht gebraucht man Etappe für die tägliche Portion des Soldaten.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Etappe.

Etappe (franz., v. deutschen »Stapel«, daher ursprünglich soviel wie Stapelplatz, Warenniederlage), Marschstation oder Halteplatz bei Militärtransporten. In Deutschland war das Etappenwesen geregelt durch die Kriegsetappenordnung vom 14. Mai 1902 und die Militäreisenbahnordnung vom 18. Jan. 1899. Es sollte die rückwärtigen Verbindungen der operierenden Armee mit der Heimat zur Heranziehung des Nachschubes aller Bedürfnisse für die Armee sowie für die Zurückführung von Kranken, Verwundeten, Kriegsgefangenen, Kriegsbeute etc. aufrecht erhalten, für die Unterbringung und Verpflegung der zu und von der Armee gehenden Personen wie auch für die Erhaltung und Sicherung der Verbindungslinien, der Herstellung und den Betrieb flüchtiger Eisenbahnen innerhalb des besetzten feindlichen Gebiets und für die Verwaltung des letzteren Sorge tragen.

Das Etappenwesen wurde von einem Generalinspekteur des Etappen- und Eisenbahnwesens (Generalleutnant) geleitet. Ihm waren unterstellt: a) die Etappeninspektionen, deren je eine für jede selbständig operierende Armee ernannt wurde, b) der Chef des Feldeisenbahnwesens, c) der Generalintendant der Armee als Chef des Feldintendanturwesens, d) die Chefs des Feldsanitätswesens und e) der Etappentelegraphie, f) des Feldpostwesens, also alle den Verkehr, die Verwaltung und Krankenpflege leitenden Behörden. Die Vorbereitungen waren im Frieden so getroffen, dass der ganze Apparat mit der Mobilmachung seine Tätigkeit beginnen konnte. In jedem Armeekorpsbereich war ein Etappenanfangsort, der eine Hauptbahnstation war, bestimmt. Dort wurden die dem Armeekorps nachzuführenden Transporte gesammelt, die zurückkehrenden zerteilt. Von da gingen sie nach der auf jeder zur Armee führenden Bahnlinie bestimmten Sammelstation, von wo die aus den verschiedenen Korpsbezirken zusammenfließenden Transporte in ganzen Zügen nach dem Kriegsschauplatz abgesandt wurden. Der Bahnbetrieb endete im Etappenhauptort, wo die Verteilung und Absendung der zu und von der Armee gehenden Personen und Güter erfolgte, und von wo Etappenstraßen, auf diesen durchschnittlich alle drei Meilen Etappenorte mit einer Etappenkommandantur, zu den Armeekorps angelegt wurden.

Die Etappeninspektionen hatten ähnliche Organisationen wie die Generalkommandos, es gehörten zu ihnen ein Chef des Stabes, Adjutanten, Feldgendarmerieoffizier, Etappen-Intendant, -Generalarzt, -Auditeur, -Telegraphendirektor, Armeepostdirektor, Oberrossarzt, Feldzahlmeister und zur Überwachung der Bevölkerung, der Presse etc. ein Zivilverwaltungsbeamter. Ihre ausführenden Organe waren die Etappenkommandanturen; sie hatten den ganzen Durchgangsverkehr von und zu der Armee zu vermitteln, für die Sicherung der Verkehrswege und Telegraphenanlagen zu sorgen, Lazarette, Pferdedepots, Magazine etc. einzurichten, auch für die Verteidigung des Etappenorts, für die Unterdrückung von Aufständen in ihrem Bereich wie für die polizeiliche Ordnung in demselben Sorge zu tragen, zu welchem Zweck ihnen Feldgendarmen und die Besatzung des Etappenorts, die Etappentruppen, zur Verfügung standen. Ihnen oblag ferner die Unterbringung und Verpflegung der Truppen in ihrem Bereich, wozu Etappenmagazine durch Intendanten und Etappenlazarette durch den Etappenarzt eingerichtet wurden. Bahnhöfe an den Etappenorten erhielten in der Regel besondere Bahnhofskommandanten, denen die Verpflegung durchpassierender Truppen zufiel. Vgl. Ott, Das Kriegsetappenwesen des Deutschen Reichs (Münch. 1896).

Die Römer besaßen ein sehr entwickeltes und wohlorganisiertes Etappenwesen; an den vorzüglichen Heerstraßen scheinen die Mansiones, die im Postverkehr Hauptstationen mit Nachtquartier bildeten, als Etappenorte für die marschierenden Truppen gedient zu haben. Preußen hatte vor 1866 zur Verbindung seiner getrennten Provinzen durch Hannover und Hessen Etappenstraßen und Etappenkommandanturen in Hersfeld, Hildesheim und Wetzlar. Österreich hatte für seine Truppenmärsche im Frieden in seinen Marschroutenverzeichnissen ein das ganze Land umfassendes Netz mit Etappenorten aufgestellt. Im Krieg lag das Etappenwesen in den Händen der »Armeeintendanz«, der zweiten Abteilung des Armeehauptquartiers, die sich wieder in je eine Militär- und Verwaltungs-Abteilung gliederte. Ein Mangel war die Trennung der Eisenbahn vom Etappenwesen. Frankreich hat sein Etappenwesen nach 1871 in allem Wesentlichen streng nach deutschem Muster organisiert; in Russland ist Anfang des 20. Jahrhunderts (soweit es die eigenartigen Verhältnisse der russischen Armee gestatteten) dasselbe geschehen. Vgl. Militäreisenbahnwesen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe